Zulässigkeit einer Spontanauskunft deutscher Finanzbehörden an die Steuerverwaltung eines EU-Mitgliedstaats
Leitsatz
Nach der neuen Gesetzesfassung von § 2 Abs. 2 Satz 1 EG-Amtshilfegesetz können Spontanauskünfte deutscher Finanzbehörden an
ausländische Steuerbehörden schon dann erteilt werden, wenn inländische Sachverhalte für die zutreffende Besteuerung eines
ausländischen Steuerpflichtigen geeignet sein können. Auf tatsächliche Anhaltspunkte für die Vermutung, dass Steuern des ausländischen
Mitgliedstaates verkürzt werden oder verkürzt werden könnten, kommt es nicht mehr an. Anträgen auf einstweilige Anordnung
vor dem Finanzgericht fehlt es daher schon an einem Anordnungsanspruch.
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 1177 Nr. 15 IWB-Kurznachricht Nr. 18/2008 S. 888 BAAAC-82600
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