Keine Erstattung von Avalgebühren für Sicherheitsleistung bei Aussetzung der Vollziehung
Leitsatz
Wird vom Finanzamt Aussetzung der Vollziehung nur gegen Sicherheitsleistung gewährt und gegen die Anordnung der Sicherheitsleistung
kein Rechtsmittel eingelegt, besteht – abgesehen von dem im finanzgerichtlichen Verfahren nicht zu überprüfenden Amtshaftungsanspruch
nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG – kein Anspruch des Steuerpflichtigen auf Erstattung der von der Bank für die Stellung einer
Bürgschaft in Rechnung gestellten Avalgebühr.
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 1267 Nr. 16 UAAAC-82595
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.