Kein Rückforderungsanspruch der Familienkasse gegen Bank bezüglich des nach dem Tod des Kindergeldberechtigten zunächst weiter
auf sein Girokonto überwiesenen Kindergeldes
Leitsatz
Hat die Familienkasse in Unkenntnis des Todes des Kindergeldberechtigten das Kindergeld weiter auf das ihr bekannte Girokonto
des Verstorbenen überwiesen, so war die Bank aufgrund des Giroverhältnisses mit dem Verstorbenen berechtigt und verpflichtet,
über den Tod hinaus für den Nachlass als Zahlstelle zu fungieren mit der Folge, dass sie nicht als Erstattungsempfängerin
i.S. von § 37 Abs. 2 Satz 1 AO behandelt werden kann und gegenüber der Familienkasse nicht zur Rückzahlung des nach dem Tod
des Kontoinhabers weiter ausgezahlten Kindergeldes verpflichtet ist.
Tatbestand
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 1598 Nr. 20 KAAAC-82594
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