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FG Köln Urteil v. - 11 K 5870/04 EFG 2008 S. 1244 Nr. 15

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1

Umsatzsteuer

Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Subunternehmern

Leitsatz

1. Steuerschuldner ist grds. derjenige, der als leistender Unternehmer nach außen aufgetreten ist, d.h. aus dem Rechtsgeschäft berechtigt und verpflichtet ist. Ohne Bedeutung ist insoweit, ob er seine Leistungsverpflichtungen höchstpersönlich oder durch andere Subunternehmer ausführen lässt.

2. Tritt jemand im eigenen Namen aber für Rechnung eines anderen auf, ist zivilrechtlich grds. nur der "Strohmann" aus dem Rechtsgeschäft berechtigt und verpflichtet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 1244 Nr. 15
UStB 2008 S. 284 Nr. 10
CAAAC-82575

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