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BBB 7/2008 S. 198

Neues Bundesdatenschutzgesetz: Kostenlose SCHUFA-Auskünfte

Die Bundesregierung plant, jedem Bürger künftig einmal jährlich die Möglichkeit zu geben, eine kostenlose SCHUFA-Auskunft abzurufen. Zudem sollen die Bürger über ihre Scoring-Werte (Werte, nach denen z. B. Banken oder Versicherungen die Bonität des Kunden einstufen) informiert werden. Das sieht der Neuentwurf des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vor.

Auch Unternehmer haben durch den geplanten Entwurf Vorteile, weil sie so schneller in Erfahrung bringen können, welche Informationen Banken oder andere Dienstleister über sie besitzen. Darüber hinaus können die Einträge, die häufig fehlerhaft sind, überprüft und ggf. korrigiert werden. Auch die KfW-Bank holt sich ab September Auskünfte von der SCHUFA ein, wenn sie Kredite an Unternehmen vergibt, die keine Bilanz erstellen (z. B. Gründer, Freiberuf...