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IWB Nr. 12 vom Seite 588

EU-Kommission bringt Slowakei wegen illegaler Beihilfe vor den EuGH

Die EU-Kommission hat beschlossen, die Slowakei wegen Nicht-Befolgung ihrer Rückforderungsentscheidung vom vor dem EuGH zu verklagen. Dies geht aus einer Pressemitteilung v. (IP/08/952) hervor. Die Kommission war zu dem Schluss gelangt, dass der dem slowakischen Unternehmen Frucona Ko?ice gewährte Steuererlass i. H. von 416,5 Mio SKK (ca. 13 Mio €) eine rechtswidrige und nicht mit dem Gemeinsamen Markt zu vereinbarende Beihilfe darstellt und daher von dem Finanzamt Ko?ice zurückgefordert werden muss (siehe IP/06/754).

Die slowakischen Behörden hatten daraufhin ein Gerichtsverfahren angestrengt, um das Unternehmen zur Rückzahlung zu zwingen. Dieser Zahlungsantrag wurde von dem zuständigen Gericht abgelehnt. Das Finanzamt legte gegen diese Entscheidung zwar Berufung ein, das Berufungsverfahren ist jedoch noch nicht entschieden und kann noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Eine an einen Mitgliedstaat gerichtete Kommissionsentscheidung ist für alle Institutionen dieses Staates, einschließlich der Gerichte, bindend. Die für die Durchführung einer Kommissionsentscheidung zuständigen staatlichen Stellen müssen also alle erforderlichen Maßna...