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IWB Nr. 12 vom Seite 619 Fach 5 Spanien Gr. 2 Seite 358

Spanisches Finanzministerium veröffentlicht Entwurf zu neuen Verrechnungspreisrichtlinien

Susanne Hammerschmitt und und Katharina Mank

Nachdem im Jahr 2004 die Einführung neuer Verrechnungspreisbestimmungen in Spanien scheiterte, hat das spanische Parlament im Rahmen der spanischen Steuerreform am eine Änderung des Art. 16 Ley del Impuestos sobre la Renta - 1995 (spanisches KStG) verabschiedet. Diese Änderung hat unter anderem zu grundlegenden Neuerungen im Bereich der Verrechnungspreise geführt, die für alle Wirtschaftsjahre anwendbar sind, die nach dem beginnen.

Das neue Gesetz ermächtigt das spanische Finanzministerium zum Erlass einer Richtlinie zwecks Festlegung detaillierter Bestimmungen im Bereich Verrechnungspreise. Am veröffentlichte das spanische Finanzministerium nun einen Entwurf dieser Richtlinie inklusive umfangreicher Dokumentationsvorschriften für nationale und grenzüberschreitende Verrechnungspreise. Es wird erwartet, dass die Regelungen im letzten Quartal des Jahres 2008 verabschiedet werden.

I. Die Änderungen im Rahmen der spanischen Steuerreform 2006/07

Die am in Kraft getretenen neuen Verrechnungspreisregelungen im spanischen Körperschaftsteuergesetz legen ihren Schwerpunkt auf die Angemessenheit der Preisgestaltung und deren entsprechende Dokumentation...