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Pauschbeträge für Übernachtungskosten bei Auslandsgeschäftsreisen als Betriebsausgaben
Zu der Frage, ob für Übernachtungskosten bei Auslandsgeschäftsreisen weiterhin eine Pauschale entsprechend dem (BStBl I S. 1052) als Betriebsausgabe berücksichtigt werden kann, nimmt das BMF in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung:
Für die Berücksichtigung von Übernachtungskosten bei Auslandsgeschäftsreisen als Betriebsausgabe ist R 9.7 Abs. 2 LStR 2008 entsprechend anzuwenden. Im Ergebnis sind nur die tatsächlichen Übernachtungskosten als Betriebsausgabe zu berücksichtigen.