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Gebrauchtwagenverkauf als privates Veräußerungsgeschäft
Verluste aus Gebrauchtwagenverkauf absetzbar
Nach dem ist die Veräußerung eines Gebrauchtwagens innerhalb eines Jahrs nach der Anschaffung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG steuerbar. Die Kehrseite der Besteuerung privater Veräußerungsgewinne ist die Berücksichtigung von Verlusten. Das bedeutet: Verkauft ein Fahrzeugeigentümer sein Fahrzeug innerhalb eines Jahrs nach der Anschaffung, kann er einen erlittenen Verlust mit Spekulationsgewinnen verrechnen.
Kraftfahrzeug als „anderes Wirtschaftsgut” i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ?
Im Streitfall erwarb der Kläger ein gebrauchtes BMW-Cabrio für 58 500 DM und verkaufte es binnen Jahresfrist für 53 800 DM. Den Verlust von 4 700 DM erklärte er neben weiteren Verlusten aus der Veräußerung anderer Wirtschaftsgüter in seiner Einkommensteuererklärung. Das Finanzamt folgte dem nicht und setzte einen Verlustvortrag nach § 10d EStG für die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften ohne Berücksichtigung des Verlusts aus der Veräußerung des Gebrauchtwagens fest. S. 2Einspruch und Klage des Verkäufers blieben erfolglos. Nach Auffassung der Vorinstanz sei das Fahrzeug nicht als „anderes Wirtschaftsgut” i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu erfassen. Unter die Vorschrift fielen keine Gegenständ...