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Nachträgliche Bonuszahlungen an ausländische Arbeitnehmer
Bei der Ermittlung des Jahresarbeitslohns zur Berechnung der Lohnsteuer, die auf nach Rückkehr in das Ursprungsland geleistete Bonuszahlungen an ausländische Arbeitnehmer entfällt, ist auch der laufende Arbeitslohn einzubeziehen, den der Arbeitnehmer während der Zeit seiner unbeschränkten Steuerpflicht in demselben Kalenderjahr bezogen hat.