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FG Düsseldorf 15.11.2007 14 K 1342/06 Kg, NWB direkt 26/2008 S. 5

Ursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt

Die nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG für die Gewährung von Kindergeld erforderliche Kausalität zwischen der Behinderung des Kinds und der Unfähigkeit, sich selbst zu unterhalten, setzt nicht voraus, dass die Behinderung alleinige Ursache für die fehlende Möglichkeit zum Selbstunterhalt ist. Die Berücksichtigung entfällt nur in den Fällen, in denen nach dem Ergebnis einer Einzelfallprüfung ein anderer Umstand, etwa ein ungünstiger Arbeitsmarkt, die Behinderung als Ursache dafür überlagert, dass die Einkünfte und Bezüge nicht zur Bestreitung des erforderlichen Lebensbedarfs ausreichen. Der Bezug von Arbeitslosengeld II des Kinds erlaubt noch nicht die Schlussfolgerung, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit könne nur aufgrund der Arbeitsmarktlage gescheitert sein. Bei einer behinderungsbedingten (GdB 60 %) erheblichen Ei...