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BFH 03.04.2008 V R 62/05, NWB 26/2008 S. 205

Umsatzsteuer | Ort der Leistung eines als Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger tätig werdenden Steuerberaters, wenn die Erben im Drittland ansässig sind

Der NWB LAAAC-81895 entschieden, dass ein Steuerberater, der als Testamentsvollstrecker und als Nachlasspfleger tätig wird, diese Leistungen auch dann im Inland ausführt, wenn die Erben im Drittlandsgebiet wohnen. – Anmerkung: Die Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers sowie eines Nachlasspflegers fällt auch dann unter die Grundregel des § 3a Abs. 1 UStG bzw. Art. 9 Abs. 1 der 6. EG-RL (entspricht Art. 47 der MwStSystRL), wenn ein Steuerberater oder Rechtsanwalt sie ausübt. Die Leistungsortbestimmung nach Maßgabe der Ansässigkeit des Leistungsempfängers gem. § 3a Abs. 3 und 4 UStG bzw. Art. 9 Abs. 2 Buchst. c dritter Gedankenstrich (entspricht Art. 56 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL) für bestimmte Beraterleistungen greift nicht, weil die Testamentsvollstreckung nicht zu der Vorbehaltstätigkeit der Rechtsanwälte und Steuerberater gehört und der Sache nach keine Beratung und Vertretu...