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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 5 K 30/07

Gesetze: EStG § 9, EStG § 33

Aufwendung für Coaching-Kurs als Werbungskosten; Umzugskosten als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

Aufwendungen für einen Coaching-Kurs sind nur dann Werbungskosten, wenn der konkrete berufliche Anlass nachgewiesen wird.

Umzugskosten sowie Kosten für Schadstofffeststellungen in einer Mietwohnung aus Anlass von Schimmelpilzbefall in einem Zimmer sind keine außergewöhnliche Belastung.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
RAAAC-81653

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