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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 244/06

Gesetze: FGO § 40 Abs. 2, KStG § 27 Abs. 2, AO § 162

Rechtsverletzung bei überhöhter Feststellung des steuerlichen Einlagekontos; Rechtmäßigkeit von Hinzuschätzungen

Leitsatz

Nimmt das Finanzamt zu Unrecht das Vorliegen einer verdeckten Einlage an und erhöht das steuerliche Einlagekonto entsprechend, liegt hierin keine Rechtsverletzung gegenüber der Körperschaft als Klägerin. Ihr selbst entstehen hieraus keine nachteiligen steuerlichen Folgen, und für die Anteilseigener ist die Feststellung im Hinblick auf § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG vorteilhaft.

Bei groben Pflichtverletzungen (z. B. unterlassene Abgabe von Steuererklärungen) und großen Manipulationsmöglichkeiten, wie sie bei ausschließlichen Bargeschäften bestehen, kann sich das Finanzamt bei seiner Schätzung am oberen Rand des Schätzungsrahmens orientieren.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
NAAAC-81650

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