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FG München  v. - 1 K 5245/04 EFG 2008 S. 1629 Nr. 20

Gesetze: EStG § 34c Abs. 1, EStG § 34c Abs. 3, EStG § 34c Abs. 6, DBA-Schweiz

Vorrang des DBA-Schweiz vor § 34c Abs. 3 EStG

Leitsatz

Einkünfte „stammen aus dem anderen DBA-Staat” i. S. des § 34c Abs. 6 Satz 1 EStG, wenn es sich um solche handelt, für die das DBA abstrakt den Zuordnungskonflikt zwischen Deutschland und dem anderen DBA-Staat regelt und bei denen ein Anknüpfungspunkt im ausländischen DBA-Staat bejaht werden kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 1629 Nr. 20
IWB-Kurznachricht Nr. 24/2008 S. 1178
ZAAAC-81633

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