Überprüfung der Buchführung eines Unternehmens mittels Chi-Quadrat-Test und Zeitreihenvergleiches
Leitsatz
Der Chi-Quadrat-Test ist keine von der Rechtsprechung anerkannte Methode, eine Einnahmenmanipulation sicher zu belegen. Er
ist daher bei summarischer Prüfung auch nicht geeignet, die Ordnungsmäßigkeit einer Buchführung zu verwerfen.
Ein Zeitreihenvergleich muss auf repräsentativen Zeiträumen beruhen.
Im summarischen Verfahren ist es nicht Aufgabe des Gerichts, Feststellungen aus umfangreichen Akten zu treffen, ohne dass
diese zuvor von den Beteiligten hinreichend aufbereitet wurden.
Fundstelle(n): RAAAC-81614
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.