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Berechnung des Entnahmegewinns bei fehlerhafter AfA
Legt ein 4/3-Rechner ein abnutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens mit einem fehlerhaften Wert in sein Betriebsvermögen ein, so dass in der Folgezeit die AfA in unzutreffender Höhe berücksichtigt wird, ist ein späterer Entnahmegewinn wie folgt zu berechnen: Vom richtigen Einlagewert ist die tatsächlich als Betriebsausgaben berücksichtigte AfA abzuziehen. Hieraus ergibt sich der Restbuchwert, der vom Entnahmeteilwert abzuziehen ist. Auf diese Weise kompensiert eine entsprechende Korrektur des Entnahmegewinns den fehlerhaften Abzug der AfA:
War der Einlagewert zu hoch, so dass auch die AfA zu hoch war, ergibt sich nun durch den Ansatz des geminderten Restbuchwerts (richtiger geringerer Einlagewert ./. zu hohe AfA) ein höherer Entnahmegewinn.
War der Einlag...