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FG Saarland 11.03.2008 2 K 1183/06, NWB direkt 25/2008 S. 9

Flüge als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Kosten, die ein allein am Arbeitsort wohnender Arbeitnehmer für Familienheimfahrten (nach Guinea) aufwendet, können als Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gem. der im Streitjahr 2004 noch bestehenden Regelung in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (aufgehoben durch Art. 1 Nr. 8 Buchst. a Doppelbuchst. aa des Steueränderungsgesetzes v. , BGBl. 2006 I S. 1652 mit Wirkung vom ) steuerlich zu berücksichtigen sein, wenn diese Wohnung den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Steuerpflichtigen bildet und (zusätzlich) von diesem „nicht nur gelegentlich” aufgesucht wird (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 3 EStG). Diese Voraussetzungen können auch dann erfüllt sein, wenn der Steuerpflichtige in Guinea eine Wohnung unterhält, in der seine dort studierende Ehefrau wohnhaft ist, und der Steuerpflichtige diese Wohnung drei Mal im Jahr aufsucht.