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Arbeitsrecht | Unwirksamkeit einer Rückzahlungsvereinbarung von Studienkosten
Eine Darlehensvereinbarung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer für ein berufsbegleitendes Studium verletzt das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen, wenn sie ihn im Unklaren lässt, ob überhaupt und – wenn ja – mit welcher Tätigkeit und Vergütung eine Einstellung nach dem Studienerfolg geschehen soll (). Vom Arbeitgeber vorformulierte Vertragsbedingungen unterliegen der AGB-Kontrolle, selbst wenn sie nur zur einmaligen Verwendung bestimmt sind. Hier begann der Arbeitnehmer im Anschluss an seine Ausbildung im Betrieb der Klägerin ein berufsbegleitendes Fachstudium. Zu dessen Förderung schlossen die Parteien einen Vertrag, wonach der Arbeitnehmer für die Zeit des Studiums einen monatlichen Betrag als Darlehen sowie einen m...