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Arbeitshilfe - Stand: 18.07.2024

Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen – Berechnungsprogramm

Rüdiger Happe
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Version 2024.1

  • Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen

Für die Ausgestaltung der Altersteilzeit kann das Gleichverteilungs- oder das Blockmodell gewählt werden.

Während im Rahmen des Gleichverteilungsmodells die Bildung einer Rückstellung bereits dem Grunde nach ausscheidet, sind im Blockmodell handels- und steuerbilanziell Rückstellungen zu bilden.

Denn aufgrund der Vorleistung des Arbeitnehmers durch seine volle Arbeitsleistung bei reduzierter Lohnzahlung während der Beschäftigungsphase entsteht für den Arbeitgeber ein Erfüllungsrückstand, da der Arbeitgeber das Zeitguthaben des Arbeitnehmers diesem in der Freistellungsphase vergüten muss. Dieser Erfüllungsrückstand ist bilanziell durch eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu berücksichtigen.

Ebenso ist für die Verpflichtung zur Zahlung der Aufstockungsbeträge eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten unter den „Sonstigen Rückstellungen“ zu passivieren, da sie eine langfristig fällige Verbindlichkeit darstellt.

In der Arbeitshilfe können Sie für jedes Mandat eine unbegrenzte Zahl von Altersteilzeitverträgen erfassen.

Mit nur zwei für die Berechnung maßgeblichen Arbeitsblättern ermöglicht Ihnen die Excel-Datei eine einfache Handhabung:

In einem zentralen Arbeitsblatt erfassen Sie komfortabel und übersichtlich alle für die Berechnung erforderlichen Angaben. Hier steht auch eine Auswahl zur Klassifizierung als Abfindungs-/ oder Entlohnungscharakter zur Verfügung und es kann ebenfalls angegeben werden, ob der Nachteilsausgleich steuerlich zu berücksichtigen ist.

Die einzelnen Rückstellungsbeträge und die Gesamtsumme sowie die erfassten Daten werden leicht nachvollziehbar in dem weiteren Tabellenblatt angegeben.

Durch die mandatsbezogene Aufbereitung und druckoptimierte Darstellung kann das Tool für Beratungszwecke und weitergehende Dokumentationen optimal genutzt werden.

Weiterführende Informationen zum Thema bietet der Beitrag Rückstellungen: Altersteilzeit aus dem Rückstellungslexikon.