Betriebsausgabenabzug von Beitragsrückerstattungen und Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen im Lebensversicherungsgeschäft
Leitsatz
1. § 21 KStG ist nicht auf Beitragsrückerstattungen anzuwenden, die unabhängig vom handelsrechtlichen Jahresergebnis des Lebensversicherungsunternehmens
gewährt werden.
2. Beitragsrückerstattungen und Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen sind daher unbeschränkt als Betriebsausgabe abzugsfähig,
wenn sich die Höhe der Beitragsrückerstattung nach der gegenüber dem Bundesamt für Versicherungswesen abgegebenen geschäftsplanmäßigen
Erklärung allein an der Höhe der durchschnittlichen Rückgewährquote aller Lebensversicherungsunternehmen orientiert.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 668 Nr. 11 EFG 2008 S. 2000 Nr. 24 IAAAC-81228
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.