Kein Vorsteuerabzug bei sowohl privat genutztem als auch steuerfrei vermietetem Gebäude
Leitsatz
Wird ein dem Unternehmen zugeordnetes Gebäude teils zur Ausführung steuerfreier Vermietungsumsätze teils zu eigenen Wohnzwecken
genutzt, scheidet ein Vorsteuerabzug hinsichtlich der Eingangsleistungen, die in Zusammenhang mit dem selbstgenutzten Gebäudeteil
stehen, aus, wenn die Nutzung des Gebäudes zu eigenen Wohnzwecken zu keiner einer sonstigen Leistung gleichgestellten unentgeltlichen
Wertabgabe nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG führt, weil der unternehmerisch genutzte Teil keine Vorsteuerabzugsberechtigung ausgelöst
hat.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 301 Nr. 5 EFG 2008 S. 1501 Nr. 18 FAAAC-81216
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