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FG Münster Urteil v. - 11 K 801/07 AO

Gesetze: AO § 37 Abs. 2

Verfahrensrecht:

Leistungsempfänger i.S.v. § 37 Abs. 2 AO

Leitsatz

Überweist das Finanzamt Steuererstattungen weisungswidrig nicht auf das benannte Konto, sondern auf ein anderes, inzwischen seitens des Kreditinstituts gekündigtes Konto des Steuerpflichtigen, ist das Kreditinstitut unabhängig von einer zivilrechtlichen Behandlung als bloße Zahlstelle (vgl. dazu , NJW 2007, 914) steuerlich auch nach Einführung des Überweisungsgesetzes zum als Leistungsempfänger i.S.v. § 37 Abs. 2 AO anzusehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
VAAAC-81215

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