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Bedeutung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes bei Umwandlungen
Nach dem NWB TAAAC-59276 (Kurzinfo StuB 2007 S. 746) steht bei der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften entgegen Tz. 11.01 des (BStBl I S. 268) der Maßgeblichkeitsgrundsatz einem höheren Wertansatz in der steuerlichen Übertragungsbilanz der Überträgerin nicht entgegen. Die Überträgerin kann abweichend von ihrer Handelsbilanz in der steuerlichen Übertragungsbilanz nach § 11 Abs. 1 Satz 2 KStG höhere Werte ansetzen. Dieses Urteil kann über den entschiedenen Einzelfall hinaus angewendet werden. An Tz. 11.01 des (a. a. O.) ist nicht mehr festzuhalten.
Allerdings ist zu beachten, dass das Ansatzwahlrecht nach § 11 Abs. 1 Satz 2 UmwStG im alten Recht nur solche Wirtschaftsgüter umfasst, die in der Steuerbilanz vom Grundsatz her aktiviert werden ...