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Risikomanagement und summarische Anmeldungen im Zollrecht
Das Zollrecht wurde, um ein höheres Sicherheitsniveau zu schaffen, durch eine Überarbeitung des ZK und der ZK-DVO angepasst. Die Neuerungen entfalten hauptsächlich ab dem bzw. ab dem ihre Wirkung und bestehen insbesondere in der Einführung eines Risikomanagements, von summarischen Anmeldungen und dem Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten. Die Änderungen zielen einerseits darauf ab, die Sicherheit im grenzüberschreitenden Warenhandel zu erhöhen, und sollen andererseits Erleichterungen für die Beteiligten herbeiführen.
I. Zielsetzungen
Die Verordnung (EG) Nr. 648/2005 v. zur Anpassung des ZK soll mittels Einführung eines gemeinsamen Rahmens für das Risikomanagement für alle Mitgliedstaaten ein gleichwertiges Zollkontrollniveau in der EU schaffen, das die aus dem internationalen Handel erwachsenden Risiken für die Gemeinschaft und ihre Bürger bzw. Handelspartner gering hält. Art. 4 Nr. 26 ZK definiert Risikomanagement als die systematische Ermittlung des Risikos und die Durchführung aller zur Begrenzung des Risikos erforderlichen Maßnahmen, wozu u. a. Tätigkeiten wie das Sammeln von Informationen, die Analyse und...