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BFH 03.04.2008 IV R 54/04, StuB 11/2008 S. 442

Gewerbesteuer | Gewerbesteuerliche Erfassung der Gewinne aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen II

Der Gewinn aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen II gehört zum Gewerbeertrag der Personengesellschaft (Bezug: § 4 Abs. 1 Satz 1, § 5 Abs. 1 Satz 1, § 15 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 EStG; § 57 Nr. 2, § 63 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3, § 68 FGO; § 2 Abs. 1 Satz 2, § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1 Satz 3, § 7 GewStG).

Praxishinweise: Nach § 7 GewStG ist Gewerbeertrag der nach den Vorschriften des EStG zu ermittelnde Gewinn, vermehrt und vermindert um die in den §§ 8 und 9 GewStG bezeichneten Beträge. Maßgebend sind also die Gewinnermittlungsvorschriften des EStG: Diese umfassen auch Gewinne aus dem Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter, da die Gesamtbilanz der Mitunternehmerschaft Grundlage für die Gewinnermittlung ist. Eine Beschränkung des Gewerbeer S. 443trags auf das Gesamthandsvermöge...