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Kirchensteuer | Kirchensteuersätze 2008
In der Übersicht der Kirchensteuersätze (NWB F. 12 S. 1509) hat sich für Niedersachsen und Bremen ein Fehler eingeschlichen, da sowohl für Niedersachsen als auch für Bremen angegeben ist, dass eine Kirchensteueraufteilung bei konfessionsverschiedenen Ehen nicht stattfindet. Richtig ist indes, dass gem. § 7 Abs. 2 Nr. 2 des Niedersächsischen Kirchensteuerrahmengesetzes und gem. § 6 Abs. 4 Nr. 2 des Kirchensteuergesetzes der Freien Hansestadt Bremen eine Halbteilung vorgenommen wird. Wir bitten um entsprechende handschriftliche Korrektur.