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OFD Münster 28.05.2008 Kurzinfo GewSt 2/2008, NWB direkt 24/2008 S. 7

Vortragsfähiger Gewerbeverlust bei doppelstöckigen Personengesellschaften

Es stellt sich die Frage, ob der vortragsfähige Gewerbeverlust nach § 10a GewStG einer Tochterpersonengesellschaft auf die Mutterpersonengesellschaft übergehen kann, wenn sie durch Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters auf die Mutterpersonengesellschaft angewachsen ist. Gem. § 10a GewStG wird der Gewerbeertrag um die Fehlbeträge gekürzt, die sich bei der Ermittlung des maßgebenden Gewerbeertrags für die vorangegangenen Erhebungszeiträume nach den Vorschriften der §§ 7-10 GewStG ergeben haben, soweit die Fehlbeträge nicht bei der Ermittlung des Gewerbeertrags für die vorangegangenen Erhebungszeiträume berücksichtigt worden sind. Voraussetzung für die Kürzung des Gewerbeertrags nach § 10a GewStG sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH die Unternehmens- und die Unternehmeridentität. Die Unternehmensidentität ist als gegebe...