Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Schätzung der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen
Bei der Schätzung nicht erklärter Einkünfte aus Kapitalvermögen besteht regelmäßig eine Vermutung dafür, dass ein von der Finanzbehörde auf einen bestimmten Stichtag ermitteltes Vermögen auch schon zu den vorherigen Stichtagen vorhanden gewesen ist. Davon abzuziehen sind mögliche Ersparnisse aus den laufenden Einkünften und die Zinsen auf den Kapitalstamm. An der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen in den Veranlagungszeiträumen ab 1994 bestehen keine ernstlichen Zweifel. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die Verwendungsbeschränkung des § 13 StraBEG von der Wirksamkeit der strafbefreienden Erklärung abhängig oder die Beschränkung umfassend ist, also auch bei einer nicht wirksam gewordenen Erklärung gilt.