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Ansatz aktiver latenter Steuern imHGB-Einzelabschluss?
Aktive latente Steuern fallen an, wenn in der Zukunft mit einer Steuerersparnis gerechnet werden kann, weil die steuerlichen Wertansätze bei den Vermögensgegenständen höher und bei den Schulden niedriger als in der Handelsbilanz sind; hinzu kommen Vorteile aus ungenutzten Verlustvorträgen. Nach dem Kabinettsbeschluss eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom sind solche aktive latente Steuern in der Handelsbilanz auszuweisen. Bislang waren aktive latente Steuern nur als Bilanzierungshilfe aktivierbar.
Contra Hermann Sigle
Einer der größten Konzerne der Welt meldet einen Verlust in Milliardenhöhe, weil aufgrund geänderter Gesetze nunmehr potenzielle Steuervorteile anders zu bewerten sind. D. h. die aktiven latenten Steuern waren ohne Zutun des Konzerns plötzlich wertlos geworden. Genau dieser Posten soll nun für deutsche HGB-Abschlüsse zur Pflicht werden.
Nach der Begründung des BilMoG-Entwurfs bleibt der Jahresabschluss weiterhin Grundlage der Gewinnausschüttung. Außerdem soll der „Vorzug” der Maßgeblichkeit dieses Abschlusses für die steuerliche Gewinnermittlung bewahrt werden. So gesehen fragt man sich, warum überhaupt den a...