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NWB Nr. 24 vom Seite 2209

Reform des Versorgungsausgleichs im Kabinett beschlossen

Das Bundeskabinett hat am das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs beschlossen. Das neue Recht soll dafür sorgen, dass Frauen nach einer Scheidung gerechter an den gemeinsamen Rentenansprüchen aus der Ehe teilhaben.

Der Versorgungsausgleich regelt die Verteilung von Rentenansprüchen zwischen Eheleuten nach einer Scheidung. Rentenansprüche können im In- und Ausland, etwa in der gesetzlichen Rentenversicherung, in der Beamtenversorgung oder in einer betrieblichen oder privaten Altersvorsorge entstehen. Wird eine Ehe geschieden, werden die während der Ehe erworbenen Versorgungsansprüche geteilt. Derjenige Ehepartner, der z. B. wegen der Kindererziehung auf Erwerbsarbeit verzichtet hat, soll eine eigenständige Absicherung im Alter und bei Invalidität haben. S. 2210

Auch nach der vorgesehenen Änderung bleibt es bei dem Prinzip, dass nur die in der Ehe erworbenen Versorgungsansprüche geteilt werden. Bei einer Ehezeit von bis zu zwei Jahren soll in Zukunft kein Versorgungsausgleich mehr stattfinden. Durch die Reform sollen die Eheleute außerdem mehr Spielraum erhalten, den Versorgungsausgleich individuell – und ohne gerichtliche Entscheidung –...