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Zuschüsse an Handelsketten
I. Die ökonomische Ausgangslage
In den Geschäftsbeziehungen zwischen Produktionsunternehmen (Herstellung) und Handelsketten werden beinahe pausenlos irgendwelche „Zuschüsse” vom Hersteller an die Handelskette geleistet. An Kreativität bezüglich der Namensfindung fehlt es dabei nicht: Listungsgebühren, Positionierungsgebühren, Werbekostenzuschüsse, Belieferungsrecht und ähnlich lauten die Bezeichnungen, die dann auch in den entsprechenden Fakturen des Händlers oder den Gutschriften des Herstellers auftauchen. „Hochzeitsprämie” ist vielleicht die amüsanteste Bezeichnung einer solchen Berechnungsgrundlage – angefordert und bezahlt anlässlich der Fusion von zwei Handelskonzernen: Die Hochzeiter erhalten zu ihrer Vermählung eine Mitgift vom Geschäftspartner. Aber nicht nur bei freudigen Ereignissen, sondern auch in Trauerfällen werden die Lieferanten um eine milde Gabe gebeten. Anlass hierzu war z. B. die Schädigung von Händlern durch eine Geldtransportunternehmung.
Bei der Bilanzierung soll generell der wirtschaftliche Gehalt einer Geschäftsbeziehung oder des Teils einer solchen abgebildet werden. Die „Hochzeitsprämie” weist hier den Weg, stellt sie doch...