Sonderabschreibung nach § 7 g EStG bei einem Betrieb, der die langfristige Vermietung von Immobilien betreibt und Angemessenheit
von Betriebsausgaben
Leitsatz
Betriebe, deren Tätigkeit in der langfristigen Vermietung von Wirtschaftsgütern (hier: Immobilien) besteht, sind nicht in
den Anwendungsbereich des § 7 g EStG einzubeziehen und können daher keine Sonderabschreibung in Anspruch nehmen.
Fahrzeugaufwendungen (aus 232.855 DM Anschaffungskosten für einen Porsche 911 Turbo Coupe) in Höhe von ca. 36 v.H. des Gesamtumsatzes
bei einem Unternehmen, das die langfristige Vermietung von Wohneinheiten und einigen Gewerbeeinheiten betreibt und dessen
Repräsentationsaufwand daher von untergeordneter Bedeutung ist, überschreiten die Angemessenheit der Betriebsausgaben erheblich.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 1116 Nr. 18 LAAAC-80589
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.