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Widerruf der Bestellung eines angestellten Steuerberater-Geschäftsführers bei Vermögensverfall
Gerät ein Steuerberater in Vermögensverfall, kann er den Widerruf seiner Bestellung durch einen Entlastungsbeweis vermeiden (§ 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG). Hierfür ist nach Ansicht des BFH ein substantiierter und glaubhafter Vortrag erforderlich, aufgrund dessen mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass der Steuerberater seine Berufspflichten unter dem Druck seiner desolaten Vermögenslage verletzen wird.
Für einen angestellten Steuerberater bedeutet dies: Er muss nachweisen können, dass er aufgrund arbeitsvertraglicher Beschränkungen keine Treuhänder- oder Verwaltungsbefugnisse über die Gelder oder sonstige Vermögenswerte seiner Mandanten hat und dass der Arbeitgeber kontrolliert, ob der Steuerberater seine arbeitsvertraglichen Regelungen auch einhält.
Dieser Entlastungsbewei...