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FG Brandenburg 19.03.2008 12 K 6069/05B , NWB direkt 23/2008 S. 8

Keine Organschaft zwischen Autovermietungsunternehmen und zwei Autohandelsgesellschaften

Ob eine wirtschaftliche Eingliederung einer Kapitalgesellschaft in den Betrieb eines Organträgers als Voraussetzung für eine gewerbesteuerliche Organschaft vorliegt, ist nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse zu beurteilen. Wirtschaftliche Eingliederung setzt voraus, dass der Organträger eine eigene gewerbliche Tätigkeit entfaltet, die durch den Betrieb der Organgesellschaften gefördert wird und die im Rahmen des Organkreises nicht von untergeordneter Bedeutung ist. Betragen die Umsätze bzw. Rohgewinne einer Muttergesellschaft weniger als 3 % der Umsätze bzw. Rohgewinne von Tochtergesellschaften, fallen sie bei der Betrachtung des Gesamtergebnisses auch dann nicht in der Weise ins Gewicht, dass die Betätigung der Muttergesellschaft als von nicht untergeord...