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BVerfG 15.01.2008 1 BvL 2/04 , NWB direkt 23/2008 S. 8

Steuerfreiheit von Selbständigen und Landwirten und Abfärberegelung verfassungsgemäß

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte aufgrund einer Vorlage des über zwei Fragen im Zusammenhang mit der Gewerbesteuer zu entscheiden und kam zu folgendem Ergebnis: Es ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar, dass die Einkünfte der freien Berufe, der sonstigen Selbständigen und der Land- und Forstwirte nicht der Gewerbesteuer unterliegen. Es verstößt auch nicht gegen den Gleichheitssatz, dass nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG („Abfärberegelung”) die gesamten Einkünfte einer Personengesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten und damit der Gewerbesteuer unterliegen, wenn die Gesellschaft auch nur teilweise eine gewerbliche Tätigkeit ausübt.