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Nacherklärte Spekulationsgewinne
Die Versteuerung von Gewinnen aus Spekulationsgeschäften mit Wertpapieren war in den Jahren 1995 und 1996 ungeachtet des bestehenden Vollzugsdefizits nicht verfassungswidrig, da die dem Gesetzgeber zugebilligte Übergangsfrist diese Jahre noch umfasst. Eine Nacherklärung gem. § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO innerhalb der wegen Steuerhinterziehung verlängerten Festsetzungsfrist löst die Verjährungshemmung nach § 171 Abs. 9 AO aus. Das nicht vorsätzliche Handeln des anzeigenden Rechtsnachfolgers des Täters (zusammenveranlagte Ehefrau) während des Laufs der regelmäßigen, vierjährigen Festsetzungsfrist ist hierfür unerheblich.