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Steuererklärung auf Diskette
Steuererklärungen sind grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben. Ungeachtet der Erleichterungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente (§ 150 Abs. 1 Satz 2 i. V. mit § 87a AO) ist die Abgabe einer Einkommensteuererklärung auf einer Diskette kein geeigneter Weg, der Steuererklärungspflicht zu genügen.