Besteuerung von Gewinnen einer nach US-amerikanischen Recht als Personengesellschaft geführten Limited Liability Company (LLC)
Leitsatz
1. Gewinnanteile aus einer Beteiligung an einer US-amerikanischen Limited Liability Company (LLC) sind von der Bemessungsgrundlage
der deutschen Einkommensteuer auszunehmen; dies gilt unabhängig davon, ob die LLC für Zwecke der deutschen Besteuerung als
eigenständiges körperschaftsteuerpflichtiges Steuersubjekt oder als Personengesellschaft einzuordnen ist. Es ergibt sich für
Deutschland auch kein Besteuerungsrecht aus Art. 21 DBA-USA.
2. Die gewerbliche Tätigkeit einer LLC ist als gewerbliche Tätigkeit dem Gesellschafter zuzurechnen, da die LLC keine in einem
Vertragsstaat ansässige Person i.S.d. Art. 4 Abs. 1 DBA-USA ist.
3. Das Unternehmen der LLC ist dem Gesellschafter als eigene Betriebsstätte zuzurechnen.
4. Die LLC ist keine in einem Vertragsstaat ansässige Gesellschaft nach Art. 10 Abs. 1 DBA-USA.
5. Auch bei Einkünften aus einem ausländischen Staat, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, ist die ausländische
Steuer auf die deutsche Steuer anzurechnen, wenn die Doppelbesteuerung nach den Vorschriften des Abkommens nicht beseitigt
wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 1136 Nr. 18 EFG 2008 S. 1098 Nr. 14 IStR 2008 S. 668 Nr. 18 IWB-Kurznachricht Nr. 17/2008 S. 840 CAAAC-80138
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