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Doppelbesteuerung | Zinszahlungen an US-Partner einer deutschen Personengesellschaft
▶ Urteil: Erhält ein in den USA ansässiger Gesellschafter einer deutschen Personengesellschaft Zinsen für ein von ihm der Gesellschaft gewährtes Darlehen, so dürfen diese Zinsen nach dem DBA USA 1989 in Deutschland nicht besteuert werden.
▶ Hinweis: Im Streitfall zahlte eine inländische KG Darlehenszinsen an ihren in den USA ansässigen Gesellschafter. Der BFH hat in der grundlegenden Entscheidung vom (I R 15/89, BStBl 1991 II S. 444) für den umgekehrten Fall (Inländer gewährt seiner US-Partnership ein Darlehen) die von der Partnership gezahlten Zinsen nicht den Unternehmensgewinnen i. S. von Art. III DBA-USA 1954/65 zugeordnet, sondern den Einkünften aus einer „anderen Schuldverpflichtung” i. S. des Zinsartikels. Die Anwendung des Betriebsstättenvorbehalts lehnte er ab. Die Forderung gehöre nicht etwa deshalb ta...