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§ 2 Darstellung des Abschlusses
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IAS 1 in der in 2007 verabschiedeten Fassung und berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden. Über den Anwendungszeitraum informiert Rz 86. Einen Überblick über ältere Fassungen sowie über diskutierte oder schon als Änderungsentwurf vorgelegte künftige Regelungen enthalten Rz 86 ff.
1 Zielsetzung und Regelungsinhalt von IAS 1
1.1 Anforderungen an Zweck, Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
1IAS 1 verfolgt das ausdrückliche Ziel, im Interesse der inneren (interperiodischen) und äußeren (zwischenbetrieblichen) Vergleichbarkeit von Abschlüssen Grundregeln für Inhalt und Form von Jahresabschlüssen festzulegen (IAS 1.1). In diesem Rahmen werden drei Themenschwerpunkte behandelt:
Allgemeine Überlegungen: Zweck des Jahresabschlusses, fair presentation (→ § 1 Rz 71).
Inhalt des Jahresabschlusses: Pflichtbestandteile, Darstellungsprinzipien, Darstellungsstetigkeit (Rz 15), Saldierungsverbot (Rz 21), Wesentlichkeit (Rz 19), Vorjahresvergleich.
Gliederung und Inhalt von Bilanz (Rz 27), GuV (Rz 52), Eigenkapitalveränderungsrechnung (→ § 20) und Anhang (→ § 5).