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FG München Urteil v. - 5 K 4022/07

Gesetze: EStG § 9 Abs. 5EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 3 1. Halbs.

Objektbezogene Abzugsbeschränkung für häusliche Arbeitszimmer

Leitsatz

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (, BStBl 2004 II S. 775 mit Literaturhinweisen) ist die Abzugsbeschränkung des § 9 Abs. 5 i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 3 1. Halbsatz EStG objektbezogen. Die abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind damit unabhängig von der Zahl der nutzenden Personen auf 1.250 EUR begrenzt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
JAAAC-79616

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