Totalschaden eines LKW vor Ablauf der Bindefristen
Leitsatz
Scheidet ein LKW vor Ablauf der investitionszulagerechtlichen Bindefristen durch unfallbedingten Totalschaden aus dem Betriebsvermögen
aus, und wird er durch ein gleichwertiges Fahrzeug ersetzt, so ist ernstlich zweifelhaft, ob die bei Anschaffung des LKW gewährte
Investitionszulage deshalb zurückgefordert werden darf, weil der Restwert im Zeitpunkt des Ausscheidens mehr als 10 % der
ursprünglichen Anschaffungskosten betragen hat.
Tatbestand
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 1200 Nr. 19 DStZ 2008 S. 424 Nr. 13 EFG 2008 S. 1323 Nr. 16 ZAAAC-79615
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