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FG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - 13 V 13042/08 EFG 2008 S. 1323 Nr. 16

Gesetze: FGO § 69 Abs. 3 S. 1, FGO § 69 Abs. 2 S. 2, InvZulG 1999 § 2 Abs. 1 S. 1

Rückforderung von Investitionszulage

Totalschaden eines LKW vor Ablauf der Bindefristen

Leitsatz

Scheidet ein LKW vor Ablauf der investitionszulagerechtlichen Bindefristen durch unfallbedingten Totalschaden aus dem Betriebsvermögen aus, und wird er durch ein gleichwertiges Fahrzeug ersetzt, so ist ernstlich zweifelhaft, ob die bei Anschaffung des LKW gewährte Investitionszulage deshalb zurückgefordert werden darf, weil der Restwert im Zeitpunkt des Ausscheidens mehr als 10 % der ursprünglichen Anschaffungskosten betragen hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 1200 Nr. 19
DStZ 2008 S. 424 Nr. 13
EFG 2008 S. 1323 Nr. 16
ZAAAC-79615

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