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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 343/05

Gesetze: AO § 172 Abs. 1 Nr. 2a, FGO § 96

Würdigung einer Zeugenaussage im Einzelfall

Leitsatz

  1. Ob ein Kl. rechtzeitig einen Antrag auf schlichte Änderung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2a AO gestellt hat, fällt in seine Risikosphäre. Der Nachteil der Nichterweislichkeit der Antragstellung geht zu seinen Lasten.

  2. Die Aussage eines Zeugen ist nicht deshalb bedeutungslos, weil er der Sohn der Kl. ist.

  3. Zur Würdigung von Zeugenaussagen im Einzelfall.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
LAAAC-79595

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