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§ 36 Segmentberichterstattung
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf den am veröffentlichten IFRS 8. Zum Vorgängerstandard IAS 14 verweisen wir auf die Vorauflagen.
1 Zielsetzung und Vorgehensweise
1NachF.12 und F.15 des IASC-Rahmenkonzepts besteht die Zielsetzung von Abschlüssen in der Vermittlung von Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des berichtenden Unternehmens sowie deren Veränderungen. Bei Unternehmen, die unterschiedliche Produkte und Dienstleistungen anbieten und/oder in mehreren Ländern tätig sind, lassen sich die speziellen Rentabilitäten, Wachstumsaussichten und Risiken der verschiedenen Geschäftsfelder und Regionen aus den hoch aggregierten Daten des Jahres- bzw. Konzernabschlusses nicht ableiten. Gleichwohl sind sie für die Beurteilung der voraussichtlichen künftigen Entwicklung des Unternehmens von großer Bedeutung. Dieses Defizit der auf das Gesamtunternehmen bezogenen Abschlussdaten soll – teilweise durch Disaggregation – durch zusätzliche Informationen zu den unterschiedlichen Arten von Produkten und Dienstleistungen und regionalen Tätigkeitsgebieten des berichtenden Unternehmens ausgeglichen werden.
2Die Segmentberichterstattu...