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§ 14 Sachanlagen
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IAS 16 in der aktuellen Fassung und berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden.
1 Überblick
1.1 Regelungsbereich
1IAS 16 umfasst das Teilgebiet der Bilanz, das nach deutscher Sprachregelung als „Sachanlagen” umschrieben wird. Es entspricht in etwa dem so überschriebenen Gliederungsteil in § 266 Abs. 2 HGB (Rz 23). Besonderheiten gelten für den Posten „Anlagen im Bau”:
Bei Eigenerstellung durch individuelle Auftragsvergabe an Handwerker entstehen aktivierungspflichtige Herstellungskosten.
Bei schlüsselfertiger Erstellung eines Bauwerks durch einen Generalunternehmer liegt ein Anschaffungsfall vor; hier beschränkt sich die Aktivierung während der Bauphase auf geleistete Anzahlungen.
Im Bereich der Immobilien des Anlagevermögens findet IAS 16 nur auf die vom Eigentümer selbst genutzte Immobilie (owner-occupied properties) unbeschränkt Anwendung. Bei fremd vermieteten oder spekulativ gehaltenen Immobilien (investment properties, gemäß IAS 40) ist hingegen zu differenzieren:
Anwendung der Bewertungs- und Ausweisvorschriften von IAS 16 für die Herstellungsphase (IAS 40.57e i.V.m....