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Werkvertragsrecht | Gewährleistungsanspruch trotz Schwarzarbeit am Bau
Ein Auftraggeber kann bei mangelhaft ausgeführten Arbeiten, deren Mängel sich im Gebäude selbst niederschlagen, gegebenüber dem Auftragnehmer auch dann Gewährleistungsansprüche geltend machen, wenn beide den Bauauftrag „schwarz” vereinbart haben. Der Unternehmer darf sich nicht darauf berufen, dass die Erstellung des Werks ohne Rechnung vereinbart worden ist ( und VII ZR 140/07). Der Senat teilt die Auffassung der Vorinstanzen, dass die wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtige Ohne-Rechnung-Abrede nur dann nicht zu einer Gesamtnichtigkeit des Werkvertrags führt, wenn der Vertrag bei vereinbarter ordnungsgemäßer Rechnungslegung zu denselben Konditionen abgeschlossen worden wäre. Ob im Streitfall eine Gesamtnichtigkeit vorlag, konnte er...