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Körperschaftsteuer | Kapitalertragsteuerpflichtige Einkünfte einer Trägerkörperschaft bei steuerrechtlichem Verlustvortrag eines Betriebs gewerblicher Art
Das NWB RAAAC-79298 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Verluste, die ein als Regiebetrieb geführter Betrieb gewerblicher Art erzielt, gelten im Verlustjahr als durch die Trägerkörperschaft ausgeglichen und führen zu einem Zugang in entsprechender Höhe im steuerlichen Einlagekonto. (2) Der für einen Betrieb gewerblicher Art festgestellte steuerrechtliche Verlustvortrag ist nicht mit den Einkünften der Trägerkörperschaft aus Kapitalvermögen zu verrechnen. – Anmerkung: Der BFH macht deutlich, dass bei der Beurteilung, ob Verlustvorträge der Besteuerung fiktiver Kapitaleinkünfte gem. § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG entgegenstehen, zwischen Eigen- und Regiebetrieben zu unterscheiden ist. Nur bei Eigenbetrieben stehen Verlustvorträge der Besteuerung entgegen.