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Gestattung der Ist-Versteuerung nach § 20 UStG
Der Antrag auf die Gestattung der Ist-Versteuerung kann ebenso wie die Genehmigung durch schlüssiges Handeln der Finanzbehörde erfolgen. Die Genehmigung der Finanzbehörde setzt voraus, dass das Finanzamt eine nach außen hin erkennbare Entscheidung trifft. Der bloße Umstand, dass das Finanzamt einen Antrag auf Gestattung der Ist-Versteuerung nicht abgelehnt hat, stellt noch keine Genehmigung dar.