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FG München 14.06.2007 14 K 4127/06, NWB direkt 21/2008 S. 11

Anerkennung von Vorsteuer im Zusammenhang mit einem Bauträgerprojekt

Der Vorsteuerabzug ist ausgeschlossen, wenn die Klägerin anhand objektiver Anhaltspunkte ihre Absicht nicht belegen kann, die von ihr bezogenen Eingangsleistungen ausschließlich für steuerpflichtige Veräußerungs- bzw. Vermietungsumsätze zu verwenden.